Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt sein, dass die Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist eine individuelle ärztliche Abklärung vorrangig und die Schule zunächst nicht zu betreten.

Bei Erkältungssymptomen sind viele Eltern unsicher, ob sie ihr Kind in die Schule schicken dürfen. Das Schaubild (pdf) gibt Ihnen eine Empfehlung, was Sie bei einer Erkrankung Ihres Kindes beachten sollten. Bitte melden Sie sich bei Krankheitssymptomen Ihres Kindes zunächst umgehend bei der Schule, um Ihr Kind krank zu melden und das weitere Vorgehen abzustimmen. Bitte denken Sie daran, dass es eine gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule ist, alle Kinder und alle am Schulleben Beteiligte sowie deren Familien vor einer Infektion zu schützen.

Quelle: Schulministerium NRW 
https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/elterninfo-wenn-mein-kind-zuhause-erkrankt-handlungsempfehlung

Ich danke Ihnen allen, insbesondere aber unseren Schülerinnen und Schülern, dass fast alle weiterhin im Unterricht freiwillig eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Nur so können wir den Schulbetrieb während der Pandemie weiter in möglichst großem Umfang gewährleisten.

Herzliche Grüße, Martin Sina (Schulleiter)